MKI-SCHULUNG
Fortbildung Anlage 5 nach TRGS 519 zur Aufrechterhaltung Anlage 3
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3, die ihre Sachkunde auffrischen möchtenSicherstellung der fortlaufenden Sachkunde &am...
Produktinformationen "Fortbildung Anlage 5 nach TRGS 519 zur Aufrechterhaltung Anlage 3"
- Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3, die ihre Sachkunde auffrischen möchten
- Sicherstellung der fortlaufenden Sachkunde & Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
- Keine Prüfung
- Verlängerung der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 um weitere 6 Jahre
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Häufig gestellte Fragen
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits eine gültige Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 besitzen und diese auffrischen möchten. Sie ist ideal für Sachkundige, die ihre Qualifikation aufrechterhalten und gleichzeitig die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erfüllen möchten.
Nein, bei dieser Fortbildung ist keine Prüfung erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung genügt, um die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 zu verlängern. Dies macht den Prozess der Sachkundeerneuerung besonders unkompliziert und zeitsparend.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung gemäß Anlage 5 der TRGS 519 wird Ihre Sachkunde nach Anlage 3 um weitere 6 Jahre verlängert. So sind Sie für einen langen Zeitraum rechtlich abgesichert und können Ihre berufliche Tätigkeit im Bereich Asbest weiterhin sachkundig ausführen.
Die regelmäßige Fortbildung ist aus mehreren Gründen essenziell: Sie stellt die fortlaufende Sachkunde im Umgang mit asbesthaltigen Materialien sicher, erfüllt die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und schützt sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter und Dritte vor den gesundheitlichen Risiken durch Asbest. Ohne eine rechtzeitige Verlängerung durch diese Fortbildung erlischt Ihre Sachkunde und Sie dürfen entsprechende Arbeiten nicht mehr ausführen.