"Großer Asbestschein"
Erwerben Sie den Großen Asbestschein gemäß TRGS 519 Anlage 3 und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Die Sachkundeausbildung nach TRGS 519 ist für gewerbliche Fachkräfte, Bauleiter und Handwerksbetriebe Pflicht, wenn umfangreiche Asbestsanierungen oder das Entfernen schwach gebundener Asbestprodukte geplant sind. Mit der integrierten Gerätefachkunde sind Ihre Mitarbeiter optimal auf den sicheren Umgang mit Spezialgeräten bei asbesthaltigen Arbeiten vorbereitet und rechtlich abgesichert.
Häufige Fragen