Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Neu Jetzt neu: Der MKI products 1235 H + Asbestsauger Hier entdecken
Neu Jetzt neu: Der MKI products 1235 H + Asbestsauger Jetzt entdecken
Produktinformationen "Gerätefachkunde nach TRGS 519 5.3 (2)"
  • Personen, die mit asbeststaubabsaugenden Geräten und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) bei ASI-Arbeiten umgehen
  • Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4, die ihre Kenntnisse im Bereich der Gerätetechnik vertiefen möchten
  • Befähigung zur selbstständigen Prüfung und Wartung von asbeststaubabsaugenden Geräten und RLT-Anlagen
  • Unbegrenzt gültig
Video folgt...
Datenblätter/Downloads folgen...

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.

Bewertung schreiben

Bitte wähle eine Sternebewertung.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer E-Mail-Adresse zur Prüfung gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Häufig gestellte Fragen

Die Schulung richtet sich an zwei Zielgruppen: Erstens an Personen, die bei ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) mit asbeststaubabsaugenden Geräten und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) umgehen. Zweitens an bereits zertifizierte Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4, die ihre Kenntnisse im Bereich der Gerätetechnik gezielt vertiefen und erweitern möchten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung sind Sie befähigt, asbeststaubabsaugende Geräte sowie raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) selbstständig zu prüfen und zu warten. Diese Qualifikation ist zeitlich unbegrenzt gültig, sodass Sie dauerhaft und ohne Ablaufdatum über den entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen.
Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien ist der Einsatz einwandfrei funktionierender asbeststaubabsaugender Geräte und RLT-Anlagen essenziell, um den Schutz der Mitarbeiter und der Umgebung zu gewährleisten. Nur fachkundige Personen, die gemäß TRGS 519 5.3 (2) qualifiziert sind, dürfen diese sicherheitskritischen Geräte eigenverantwortlich prüfen und warten, was die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellt und Gesundheitsrisiken durch Asbestfasern minimiert.
Eine Vorqualifikation ist keine zwingende Voraussetzung für alle Teilnehmer. Personen, die beruflich mit asbeststaubabsaugenden Geräten und RLT-Anlagen bei ASI-Arbeiten umgehen, können direkt an der Schulung teilnehmen. Darüber hinaus eignet sich die Weiterbildung speziell für bereits zertifizierte Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4, die ihr bestehendes Fachwissen im Bereich Gerätetechnik gezielt ausbauen möchten.